Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Integratives besonderes Volksschulangebot

Ziel des integrativ durchgeführten besonderen Volksschulangebots ist es, Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen mit geeigneten Unterstützungsmassnahmen und wenn immer möglich wohnortsnah in der Regelschule zu unterrichten.

Beratung und Unterstützung (B&U)

Die Abteilung «besonderes Volksschulangebot» des AKVB stellt eine Beratungsdienstleistung für Regelschulen zur Verfügung. Diese Dienstleistung wird in Form von Beratung und Unterstützung (B&U) angeboten. Sie steht den Teams in beiden Sprachregionen zur Verfügung.

Umsetzungshilfe

Für das integrativ umgesetzte besondere Volksschulangebot (bVSA int.) sind in einer Umsetzungshilfe «Hilfestellungen zu organisatorischen und pädagogischen Inhalten und Fragestellungen» zusammengefasst. Die Adressaten sind Schulbehörden, Schulleitungen, Lehr – und Fachpersonen.

Umsetzungshilfe bVSA int. (2023)

  • Informationen zu bVSA int.

  • Musterstellenbeschrieb HP bVSA int.

Angebote in der Sprachförderung für die Volksschulen

Die Sprachheilschulen des Kantons Bern bieten diverse Angebote zur Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Sprachheilbedarf in den Regelschulen an. Folgende Angebote werden von den Sprachheilschulen angeboten:

Handouts für Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler mit Sprachheilbedarf in der Regelklasse haben:

Informationen zu verschiedenen Beeinträchtigungen

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen können unterschiedliche Beeinträchtigungen aufweisen. Die Hinweise zur Beschulung im integrativ umgesetzten Volksschulangebot (bVSA int.) in der Regelschule unterstützen die Schulleitung bei der Planung und Umsetzung.

Ambulante Dienste

Die ambulanten Dienste begleiten und unterstützen beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler ab dem Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit in den Volksschulen:

  • Heilpädagogischer Unterricht in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen
  • Beratung für Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen
  • Zusammenarbeit mit medizinischen, therapeutischen und andern Fachpersonen und Behörden

Für Schülerinnen und Schüler mit

  • einer Körperbeeinträchtigung: Ambulanter Dienst Rossfeld Bern
  • einer Sehbeeinträchtigung: Ambulante Beratung Blindenschule Zollikofen
  • mit einer Hörbeeinträchtigung: Audiopädagogischer Dienst Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee (Integration Volksschule)

Informationsblätter

Die Informationsblätter zu den verschiedenen Beeinträchtigungen beschreiben Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs:

"Die Massnahmen zum Nachteilsausgleich betreffen nur die Bedingungen, unter denen das Lernen oder die Prüfungen stattfinden, keinesfalls aber den Inhalt. Aus diesem Grund wird auf rechtlicher Ebene zwischen formalen Anpassungen (Nachteilsausgleich) und materiellen Anpassungen unterschieden; letztere sind Anpassungen der Lernziele." (Quelle: Informationsblätter für Lehrpersonen)

Für den Kanton Bern ist für das bVSA int. zu beachten, dass der Nachteilsausgleich / die Ausgleichsmassnahmen nicht formell beantragt werden muss, da die individuellen Anpassungen im Dokument Förderplanung/Bildungsplan beschrieben werden.

Die folgenden Informationsblätter der Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik dienen den Fachpersonen zur vertieften Auseinandersetzung mit der jeweiligen Beeinträchtigung:

Weitere Informationen: Fächernet Volksschule 

Verbände und Organisationen

Die Stiftung Schweizer Zentrum für Heil- und Sonderpädagogik bietet eine Übersicht von Webseiten zu Verbänden und Organisationen an:

Verbände und Organisationen (szh.ch)

Logopädie und Psychomotorik

Bei Kindern und Jugendlichen, die das besondere Volksschulangebot integrativ in der Regelschule besuchen, werden die für die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen Logopädie und Psychomotorik erforderlichen Ressourcen in der Verfügung zum besonderen Volksschulangebot definiert und dem Schüler oder der Schülerin zur Verfügung gestellt.

Schulergänzende Angebote

Das ergänzende Volksschulangebot umfasst die Betreuungsangebote ausserhalb der Unterrichtszeit (Tagesschulangebot und Ferienbetreuung) und die Schulsozialarbeit.

Der Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht immer am Schulort. Daher haben Kinder im integrativen besonderen Volksschulangebot das Recht, die Tagesschule der Regelschule zu besuchen.

Faktor 3.3

Besucht ein Kind im besonderen Volksschulangebot die Tagesschule in einer Schule mit Regelklassen, regelt die Verordnung über das besondere Volksschulangebot, dass die Normlohnkosten für eine Betreuungsstunde für Kinder im besonderen Volksschulangebot mit dem Faktor 3.3 multipliziert werden können. Dieser sogenannte Faktor 3.3 ermöglicht es, diese Kinder intensiver zu betreuen und zu fördern. Den Gemeinden stehen durch die Verrechnung von Betreuungsstunden mit dem Faktor 3.3 zusätzliche Mittel für die Deckung von Lohnkosten zur Verfügung.

Die Tagesschulleitung plant den Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Verbesserung der Betreuungsqualität des Kindes. Der Faktor 3.3 ermöglicht grundsätzlich ein Betreuungsverhältnis von 1:3, die zusätzlichen Mittel können aber auch anders, z.B. für punktuelle Unterstützung oder Beratung eingesetzt werden.

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