Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Lehrplan 21 für das besondere Volksschulangebot

Das besondere Volksschulangebot im Kanton Bern bietet mit seiner spezifischen Ausrichtung auf verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichem Bildungsbedarf ein breites Spektrum an Lehr- und Lernangeboten ab.

Der Lehrplan 21 des Kantons Bern für das besondere Volksschulangebot umfasst drei Teile:

  • den Lehrplan 21 für den Kanton Bern (ohne die allgemeinen Hinweise und Bestimmungen, die für das Regelschulangebot gelten)
  • die Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen und
  • die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen für das besondere Volksschulangebot.

Lehrplan 21 für den Kanton Bern

Die Grundlage ist der Lehrplan 21 für den Kanton Bern, welcher mit einer Umsetzungsvorgabe und -hilfe (Anwendung des Lehrplans 21) und spezifischen allgemeinen Hinweisen und Bestimmungen für das besondere Volksschulangebot ergänzt wird.

  • Lehrplan 21 für den Kanton Bern

Anwendung des Lehrplans 21

Diese Umsetzungsvorgabe und -hilfe erläutert die Anwendung des Lehrplans 21 bei Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen. Sie richtet sich primär an Schulleitungen und Lehr- und Fachpersonen, die mit der Bildungs- und  Förderplanung betraut sind. Die darin zusammengestellten Informationen sind auch für Eltern, Erziehungsberechtigte und weitere Bezugspersonen von Bedeutung.

Allgemeine Hinweise und Bestimmungen zum besonderen Volksschulangebot

Die allgemeinen Hinweise und Bestimmungen für das besondere Volksschulangebot (AHB bVSA) sollen die Chancengerechtigkeit und das Gebot der Gleichbehandlung bei der Volksschulbildung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf unterstützen. Gleichzeitig geben sie den besonderen Volksschulen Sicherheit und zeigen den Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung des Lehrplans 21 für den Kanton Bern im besonderen Volksschulangebot auf.

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