Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Organisation

Die Zuständigkeit für die Abgeltung des besonderen Volksschulangebots obliegt der Bildungs- und Kulturdirektion.

Die Kosten der besonderen Volksschulen werden auf Verordnungsstufe umschrieben und in Unterrichtskosten, allgemeine Betriebskosten, Infrastrukturkosten, Kosten des Schülertransports und des Tagesschulangebots sowie in Kosten für weitere Angebote unterteilt.

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