Die Zuständigkeit für die Abgeltung des besonderen Volksschulangebots obliegt der Bildungs- und Kulturdirektion.
Die Kosten der besonderen Volksschulen werden auf Verordnungsstufe umschrieben und in Unterrichtskosten, allgemeine Betriebskosten, Infrastrukturkosten, Kosten des Schülertransports und des Tagesschulangebots sowie in Kosten für weitere Angebote unterteilt.
Basierend auf der Strategie des Regierungsrates zur Sonderpädagogik sind im Rahmen des Projekts «REVOS 2020» die rechtlichen Grundlagen für das besondere Volksschulangebot erarbeitet worden.
Für den Betrieb einer besonderen Volksschule bildet die Bewilligung als Privatschule die Voraussetzung. Die Bewilligung als Privatschule muss ab zehn Schülerinnen und Schülern beantragt werden. Das Schulinspektorat prüft die Bewilligungsvoraussetzungen.
- Website der Schulaufsicht (Schulinspektorate)
Eine Privatschule wird mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem AKVB zur besonderen Volksschule.
Dokumente zur Übergangszeit im Jahr 2022 finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).
Informationen zur Finanzierung der besonderen Volksschulen durch die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) finden sich auf dieser Website.
Ab 2022 sind die besonderen Volksschulen gehalten, die Veränderungen bei Platzbelegungen auf der E-Plattform für die Schulplätze der besonderen Volksschule, EPS, zu erfassen und auf diesem Weg der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern mitzuteilen.
Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Bern können in einer ausserkantonalen Sonderschule unterrichtet werden.
Die IVSE ist eine interkantonale Vereinbarung, welche die Finanzierungsmodalitäten regelt, wenn Personen in sozialen Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons untergebracht sind.
Lehrplan 21
Mit der Zusammenführung der Regel- und besonderen Volksschulen unter das gemeinsame Dach der Volksschule ist auch die verbindliche Anwendung des Lehrplans 21, respektive des Plan d’études romand (PER) im besonderen Volksschulangebot eingeführt worden.
Lehrplan 21 für den Kanton Bern
Der Lehrplan 21 legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule in der deutschsprachigen Schweiz fest und ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er orientiert Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen.
Lehrplan 21 in den besonderen Volksschulen
Zur Unterstützung der inhaltlichen Umsetzung des Lehrplans 21 ist interkantonal die Umsetzungshilfe «Anwendung des Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen in Sonder- und Regelschulen» ausgearbeitet worden.
Die Kompetenzen des Lehrplans 21 gelten im Grundsatz für alle Kinder. Damit er auch bei Kindern mit komplexen Behinderungen als verbindlicher Rahmen zur Anwendung kommt, haben sich 19 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein in Zusammenarbeit mit der Deutschschweizer Volksschulämterkonferenz (DVK) und unter der Federführung des Kantons Zürich am Projekt «Befähigungsbereiche zum Lehrplan 21» beteiligt.
Weiterbildungen zum Lehrplan 21
Schülerinnen und Schüler im besonderen Volksschulangebot können im Einzelfall bis zum vollendeten 20. Lebensjahr eine besondere Volksschule besuchen. Einzelne besondere Volksschulen führen spezifische Angebote für Jugendliche in der Berufswahlphase wie etwa Werkklassen, Berufsreifungsjahre oder spezialisierte Ausbildungsgänge sowie Brückenangebote.
Die Schulen unterstützen und begleiten im Rahmen des Berufswahlkonzepts die Schülerinnen und Schüler in angepasster und individualisierter Form im Berufswahlprozess.
Bei Schülerinnen und Schülern im Zyklus 3 ist es im Hinblick auf den Berufsfindungsprozess und die berufliche Eingliederung angezeigt, die Leistungen der IV in Anspruch zu nehmen.
Unterstützung durch die IV
Die IV unterstützt die berufliche Eingliederung bspw. mit Berufsberatung oder Berufsabklärung oder der Übernahme von behinderungsbedingten Mehrkosten bei Ausbildungen. Sie hilft bei der Arbeitssuche oder unterstützt Arbeitgeber finanziell.