Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Abrechnungsprozess

Die Trägerschaften erstellen ihren Jahresabschluss und die Betriebsabrechnung für die Leistungen der besonderen Volksschule gemäss den Vorgaben und genehmigen sie durch ihre Organe.

Dafür steht die vom OR vorgesehene Frist bis am 30. Juni des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres zur Verfügung. Das AKVB verlangt von den Trägerschaften die intern konsolidierten Unterlagen über den Jahresabschluss bis Ende März.
Der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz und Erfolgsrechnung) sowie die Betriebsabrechnung für die von der Trägerschaft erbrachten Leistungen im Bereich der besonderen Volksschule bilden die Grundlage für den Abrechnungsprozess. Diese beiden Dokumente wie auch der Revisionsbericht und die zusätzlichen Anmerkungen der Revisoren zu Handen der Organe der Trägerschaft sind dem AKVB via E-Plattform zur Verfügung zu stellen.

  • Betriebsabrechnungsbogen BAB

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