Die Trägerschaften erstellen ihren Jahresabschluss und die Betriebsabrechnung für die Leistungen der besonderen Volksschule gemäss den Vorgaben und genehmigen sie durch die Revisionsstelle und ihre Organe. Dafür steht die vom OR vorgesehene Frist bis am 30. Juni des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres zur Verfügung. Das AKVB verlangt von den Trägerschaften per Ende März einen provisorischen Jahresabschluss.
Pro Angebot erfasst die Trägerschaft für jede Leistung das Ergebnis aus ihrer Betriebsabrechnung und der genehmigten Bilanz in der Erhebungsplattform (E-Plattform). Die Abrechnung wird vom AKVB geprüft, das Ergebnis der Trägerschaft mitgeteilt und der Saldo ausgeglichen.