Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Finanzierung

Die Betreuung der Kinder in Tagesschulen der besonderen Volksschulen wird mit einer Pauschale finanziert (siehe Richtlinien zum Abgeltungsmodell).

Pro Kind und Stunde erhalten die besonderen Volksschulen Normlohnkosten ausbezahlt, welche im Durchschnitt die Lohnkosten für das Betreuungspersonal inkl. Zuschlag für Sozialversicherungen, Leitung, Weiterbildung und Abwesenheiten decken. Diese Finanzierung entspricht der Finanzierung der Tagesschulangebote der Regelschulen. Die Normlohnkosten sind in der Tagesschulverordnung definiert.

Faktor 3.3

Besucht ein Kind im besonderen Volksschulangebot die Tagesschule in einer Schule mit Regelklassen, regelt die Verordnung über das besondere Volksschulangebot, dass die Normlohnkosten für eine Betreuungsstunde für Kinder im besonderen Volksschulangebot mit dem Faktor 3.3 multipliziert werden können. Dieser sogenannte Faktor 3.3 ermöglicht es, diese Kinder intensiver zu betreuen und zu fördern. Den Gemeinden stehen durch die Verrechnung von Betreuungsstunden mit dem Faktor 3.3 zusätzliche Mittel für die Deckung von Lohnkosten zur Verfügung.

Bei den besonderen Volksschulen werden die Normlohnkosten mit einem an die spezifische Ausrichtung der Schule angepassten Faktor multipliziert. Es kann davon ausgegangen werden, dass in der Regel auch der Faktor 3.3 angewandt wird, was einem Betreuungsschlüssel von 3 Kindern pro Betreuungsperson entspricht.

  • Tagesschulverordnung (TSV), Art. 8 zu den Normlohnkosten

  • Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV), Art. 18 zu den Kosten der Tagesschule in der Schule mit Regelklassen

  • Finanzierung von Tagesschulangeboten

  • Richtlinien zur Abgeltung der besonderen Volksschule

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