Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Abgeltung besondere Volksschule

Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) schliesst für die Leistungserbringung des Angebots «besondere Volksschule» mit den Trägerschaften Leistungsvereinbarungen ab.

Die privaten Trägerschaften sind verpflichtet die Buchhaltung nach Swiss GAAP FER Rechnungslegungsvorschriften zu führen, die Trägerschaften aus dem öffentlichen Gemeinwesen führen nach HRM2.
Der Kontenplan ist nach dem Standard von CURAVIVA zu führen und die für die Kostenrechnung benötigten Inventare und Verzeichnisse sind zu führen und aktuell zu halten (Flächeninventar, Anlagenbuchhaltung, etc.).

Mit dem Abgeltungsmodell wird das Ziel verfolgt, die verschiedenen Leistungen eines Angebots der besonderen Volksschulen nach einheitlichen und objektiven Kriterien zu finanzieren. Das Abgeltungsmodell wurde unter Berücksichtigung des Staatsbeitragsgesetzes (StBG) ausgearbeitet.

  • Richtlinien Abgeltung der besonderen Volksschule stand 2021

  • Richtlinien Abgeltung der besonderen Volksschule stand 2024.10

Unterricht

Der Lektionenpool je Klasse ist das zentrale Element des Modells. Der obligatorische Unterricht unterliegt der Lektionentafel des Lehrplan 21. Jeder Zyklus erhält darauf einen spezifischen Zuschlag, damit den individuellen Bedingungen der besonderen Volksschule Rechnung getragen werden kann. Mit diesem Zuschlag werden fakultativer und abteilungsweiser Unterricht sowie ein Grundangebot an Logopädie und Psychomotorik im Klassenverbund abgegolten. Die verschiedenen Zyklen weichen mit den Klassenlektionen nur wenig voneinander ab (zwischen 37,5 und 38,75 Lektionen). Pro Klasse stehen somit rund 140 Stellenprozente für Lehrpersonen zur Verfügung.

Die Sprachheilschulen können zusätzliche Lektionen für die Logopädie geltend machen.

Förderlektionen

Förderlektionen sind Wochenlektionen pro Schülerin und Schüler, welche für die Umsetzung der spezifischen Ausrichtung der Institution vereinbart werden.

Es ist für alle Schülerinnen und Schüler eines Angebots der gleiche Faktor vorgesehen. Der Zuschlag für die Förderlektionen ist für die Finanzierung von Leistungen von weiterem Personal, welches während des Unterrichts benötigt wird (z.B. Praktikantinnen und Praktikanten, Schulassistentinnen und Schulassistenten, Pflegenden) oder für weitere individuelle therapeutische Leistungen vorgesehen.

Tagesschulangebote

Den Schülerinnen und Schüler der besonderen Volksschule soll analog der Regelschule ein Tagesschulangebot offenstehen, wenn eine verbindliche Nachfrage von mindestens drei Kindern für ein solches Angebot besteht. In diesem Fall erhält sie die Abgeltung des Kantons pro teilnehmendes Kind. Mit dem geltenden System sollen sich die Eltern nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beteiligen. Die besonderen Volksschulen haben während der Übergangszeit (3 Jahre) Zeit, ein solches Angebot aufzubauen.

Transporte

Es werden der Trägerschaft die effektiv entstandenen Kosten abgegolten.

Betriebskosten

In der Betriebskostenpauschale (pro geführte Klasse ausgerichtet) ist die Abgeltung aller Kosten des Unterrichts neben der Klassen- und Förderlektionen, also dem Betrieb enthalten. Dazu gehören die Kosten für Schulverwaltung und Kosten für administrativen Aufwand im Zusammenhang mit dem Angebot, Energie- und Heizungskosten, Hauswart und Gartenarbeiten, sowie Reparaturen und «kleiner» Unterhalt. Weiter sind Kosten für die IT, Schulmaterial, Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie die Betreuung des Mittagstischs mit dieser Pauschale zu finanzieren.

Die Mittel der Betriebskostenpauschale dürfen zum Teil für die Finanzierung von weiteren Leistungen wie Tagesschulangebote, zusätzliche Fördermassnahmen oder andere schulische Aktivitäten eingesetzt werden. Einen eventuellen Überschuss am Jahresende darf die Trägerschaft unter bestimmten Voraussetzungen dem Fondskapital (Betriebsreserve) gutschreiben.

Weitere Angebote

Unter «weitere Angebote» werden spezielle Leistungen, die nur bei gewissen Angeboten zum Tragen kommen zusammengefasst. Es sind dies beispielsweise ambulante Angebote, individuelle Settings etc.

Infrastruktur

Die zweckgebundene Pauschale für die Infrastruktur und die Mobilien wird je bewilligte Klasse den Trägerschaften abgegolten. Sie beruht auf einer Norminvestition und beinhaltet Amortisation und Kapitalverzinsung. Bei Klassen mit Beteiligung von Vollzeitinternatsschüler*innen liegt die Norminvestition tiefer, weil gewisse Flächen für Schule und Wohnen gemeinsam genutzt werden können.

Einnahmen

Der Tagestarif wird zwischen der BKD und den Trägerschaften festgelegt. Die Trägerschaften sind für die Einnahmen für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

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