Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Abgeltung besondere Volksschule

Das Angebot «besondere Volksschule» wird im Kanton Bern über ein einheitliches Abgeltungsmodell finanziert. Es regelt die Finanzierung der Leistungen zwischen dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) und den Trägerschaften.

Der Kanton Bern finanziert Angebote der besonderen Volksschule über Leistungsvereinbarungen zwischen dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) und den Trägerschaften. Grundlage bildet ein einheitliches Abgeltungsmodell. Es legt fest, welche Leistungen abgegolten werden und nach welchen Grundsätzen die Finanzierung erfolgt.

Mit dem Abgeltungsmodell wird das Ziel verfolgt, die verschiedenen Leistungen eines Angebots der besonderen Volksschulen nach einheitlichen und objektiven Kriterien zu finanzieren. Das Modell berücksichtigt sowohl den Unterricht als auch weitere bedarfsgerechte schulische Leistungen sowie die notwendigen betrieblichen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den Betrieb einer besonderen Volksschule.

Die Finanzierung richtet sich nach Klassen, Schülerinnen und Schülern oder effektiv entstandenen Kosten, abhängig von der jeweiligen Leistung. Die Abgeltung des besonderen Volksschulangebots umfasst folgende Leistungskategorien:

• Unterricht
• Förderlektionen
• Tagesschule
• Transport
• Betriebskosten
• Infrastruktur Immobilien
• Infrastruktur Mobilien
• Weitere Angebote
• Einnahmen

Mit den Trägerschaften wird in der Regel über eine Zeitdauer von vier Jahren eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Mit dieser wird der Leistungserbringerin die Aufgabe übertragen, das besondere Volksschulangebot bereitzustellen. Integrierende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind die allgemeinen Vertragsbedingungen besonderes Volksschulangebot (ABVB bVSA) und die Richtlinien zur Abgeltung der besonderen Volksschule (RL bVSA).

 

  • Richtlinien Abgeltung der besonderen Volksschule ab 2026 / Stand 2025.08

  • Allgemeine Vertragsbedingungen besondere Volksschule ab 2026 / Stand 2025.08

  • Richtlinien Abgeltung der besonderen Volksschule stand 2024.10

  • Richtlinien Abgeltung der besonderen Volksschule stand 2021

Seite teilen