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Formulare

Für die Abrechnung der einfachen, verstärkten und hochspezialisierten Massnahmen sowie die Transportkosten sind die entsprechenden Formulare zu benützen.

Aus technischen Gründen können keine handschriftlich ausgefüllten Formulare verarbeitet werden. Die Formulare sind ab 1.1.2023 gültig.

Integrativ in Regelschulen unterrichtete Kinder mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen und Kinder in Privatschulen können unter gewissen Umständen externe Logopädie, Psychomotorik und heilpädagogische Unterstützung in Anspruch nehmen:

  • Im Anschluss an eine Abklärung durch eine Erziehungsberatungsstelle kann das Schulinspektorat verfügen, dass Kinder mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen externe Logopädie oder Psychomotorik in Anspruch nehmen können.
  • Gemäss Art. 37b der Volksschulverordnung kann das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Schülerinnen und Schülern in Privatschulen Beiträge an die Kosten für hochspezialisierte Psychomotorik, hochspezialisierte Logopädie und heilpädagogische Unterstützung gewähren. Dazu muss vorgängig eine Abklärung auf einer Erziehungsberatungsstelle erfolgen.

Dokumente/Formulare

  • Kapazitätsübersicht

  • Anleitung zur Kapazitätsübersicht

  • Sammelrechnung für die Durchführung von Logopädie als verstärkte sonderpädagogische Massnahme

  • Sammelrechnung – Beiträge für hochspezialisierte Logopädie / Psychomotorik / Heilpädagogische Unterstützung an Schülerinnen und Schüler in Privatschulen

  • Rückerstattung Transportkosten Weiterführung, Übergangslösung und verstärkte sonderpädagogische Massnahmen in der Regelschule

Ergänzende Dokumente/Formulare: einfache sonderpädagogische Massnahmen

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