Für die Abrechnung der einfachen, verstärkten und hochspezialisierten Massnahmen sowie die Transportkosten sind die entsprechenden Formulare zu benützen.
Aus technischen Gründen können keine handschriftlich ausgefüllten Formulare verarbeitet werden.
Integrativ in Regelschulen unterrichtete Kinder mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen und Kinder in Privatschulen können unter gewissen Umständen externe Logopädie, Psychomotorik und heilpädagogische Unterstützung in Anspruch nehmen:
- Im Anschluss an eine Abklärung durch eine Erziehungsberatungsstelle kann das Schulinspektorat verfügen, dass Kinder mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen externe Logopädie oder Psychomotorik in Anspruch nehmen können.
- Gemäss Art. 37b der Volksschulverordnung kann das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Schülerinnen und Schülern in Privatschulen Beiträge an die Kosten für hochspezialisierte Psychomotorik, hochspezialisierte Logopädie und heilpädagogische Unterstützung gewähren. Dazu muss vorgängig eine Abklärung auf einer Erziehungsberatungsstelle erfolgen.
Dokumente/Formulare:
hochspezialisierte Massnahmen
Sammelrechnung hochspezialisierte Massnahmen
Neues Abrechnungsformular hochspezialisierte Massnahmen ab 01.08.2024
Neues Abrechnungsformular hochspezialisierte Massnahmen bis 31.07.2024
Forderungsabtretung
Ergänzende Dokumente/Formulare:
einfache sonderpädagogische Massnahmen, verstärkt in der Regelschule
Sammelrechnung (einfache, weiterführende & verstärkte)
Transportkosten
Gesuchsformular
Gesuchsformular «Übergangslösung» als einfache sonderpädagogische Massnahme (keine Logopädie-/Psychomotorik-Ressourcen an Regelschule vorhanden)
Gesuchsformular «Weiterführung» als einfache sonderpädagogische Massnahme gemäss Art. 7a VMR (Logopädie-/Psychomotorik längstens bis zum 1. Schuljahr falls wichtige Gründe vorliegen)