Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Elterngebühren

Das Tagesschulangebot als ergänzendes Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig. Die besonderen Volksschulen erheben von den Eltern eine Gebühr pro Stunde, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie berücksichtigt.

Die Tagesschulverordnung gibt den Gebührentarif verbindlich vor. Es gelten die gleichen Tarife wie für das Tagesschulangebot der Regelschulen. Damit wird sichergestellt, dass die Familien kantonsweit gleichbehandelt werden. Verrechnet werden diejenigen Betreuungsmodule, für die das Kind angemeldet ist. Die Gebühren sind für alle Betreuungsmodule geschuldet, auch dann, wenn die Schülerin oder der Schüler abwesend war. Regelungen für längere Abwesenheiten (beispielsweise aufgrund von Krankheiten) sind im Schulreglement festzuhalten.

Zusätzlich zur Gebühr für die vereinbarten Betreuungsstunden werden den Eltern die Kosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Gebühr ist in der Direktionsverordnung über das besondere Volksschulangebot festgelegt.

Die von den besonderen Volksschulen zu erhebende Gebühr für das Mittagessen in der Tagesschule und während des Mittagstischs beträgt 9.50 Franken. Für weitere Mahlzeiten in der Tagesschule können Gebühren höchstens im Rahmen der effektiven Kosten erhoben werden (Artikel 6 BVSDV).

Die BKD ermöglicht den besonderen Volksschulen den Zugang zur kantonalen Webplattform kiBon zur Administration von Anmeldungen und Elterngebühren in Tagesschulen. Die Nutzung von kiBon ist für die besonderen Volksschulen kostenlos und freiwillig. Mit kiBon können Eltern ihre Kinder online für das Tagesschulangebot anmelden und Angaben zu ihrer finanziellen Situation belegen oder direkt aus den Steuerdaten abrufen. Die besonderen Volksschulen können in kiBon die Unterlagen zur finanziellen Situation prüfen, die Gebühren berechnen und die Anmeldung bestätigen.

Für einen Zugang zu kiBon benötigt es eine Registrierung der besonderen Volksschulen durch den Kanton. Die besondere Volksschule füllt die Anmeldung der Gemeinde zur Nutzung von kiBon aus und sendet sie in elektronischer Form (PDF) an bvsa.bkd@be.ch. Das entsprechende Formular ist auf der Seite hinterlegt: Elterngebühren und Anmeldungen (Menüpunkt «kiBon für Tagesschulen»).

  • Tagesschulverordnung (TSV)

  • Direktionsverordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSDV), Art. 6 zu den Gebühren für die Mahlzeiten

  • Elterngebühren und Anmeldungen

  • Blogbeitrag kiBon zu den besonderen Volksschulen

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