Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Bedarfsgerechte Angebote

Die Verpflichtung, ein Tagesschulangebot zu führen, entsteht für die besonderen Volksschulen, wenn verbindliche Anmeldungen von mindestens drei Kindern für ein Modul vorliegen. Die besonderen Volksschulen stellen das Angebot bereit und führen diejenigen Betreuungsmodule (Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn, Mittagsbetreuung mit Verpflegung und Nachmittagsbetreuung nach dem Unterricht oder an schulfreien Nachmittagen) durch, für die eine genügende Nachfrage besteht. Freiwillig können sie Module mit weniger als drei Kindern bereitstellen und auch in diesem Fall die geleisteten Betreuungsstunden mit dem Kanton abrechnen.

Besondere Volksschulen, die noch keine vollständig ausgebauten Tagesschulangebote führen, erheben jährlich den Bedarf bei den Eltern. Die Bildungs- und Kulturdirektion bietet für die Regeltagesschulen den Gemeinden einen Fragebogen als Muster für eine Bedarfsumfrage an. Die Form der Bedarfserhebung ist jedoch frei und den besonderen Volksschulen überlassen. Besondere Volksschulen, welche bereits alle Betreuungsmodule anbieten, stellen den Eltern jährlich die Anmeldeformulare für alle Module zu.

Den besonderen Volksschulen wird in besonderen Fällen bis zum 31. Juli 2024 Zeit eingeräumt, um eine entsprechende Struktur für Tagesschulangebote aufzubauen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bauliche Massnahmen notwendig sind.

Wie bis anhin können daher Kinder im separativen Volksschulangebot auch in Tagesschulangeboten der Regelschulen betreut werden. Da der Anspruch auf das Betreuungsangebot immer am Schulort besteht, ist die Aufnahme von Kindern im separativen besonderen Volksschulangebot in die Regeltagesschule freiwillig.

  • Jährliche Bedarfsumfrage

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