Logo Kanton Bern / Canton de BerneBesonderes Volksschulangebot

Zuständigkeiten

Gestützt auf die Revision des Volksschulgesetzes gehört die besondere Volksschulbildung neu in die Zuständigkeit der Bildungs- und Kulturdirektion.

Für alle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (bis zum 20. Altersjahr) ist die Bildungs- und Kulturdirektion zuständig.

Für die Betreuungsangebote mit Wohnen (stationäre Angebote) in den besonderen Volksschulen ist die Direktion für Inneres und Justiz zuständig.

  • Website Kantonales Jugendamt KJA

Für Kinder im Vorschulalter und Jugendliche nach der obligatorischen Schulzeit, die einen Bedarf an pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (heilpädagogische Früherziehung, Logopädie oder Psychomo-torik) haben, ist die Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration (GSI) zuständig.

Publikationen

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