Massnahmen und Verfahren bei kurzfristiger örtlicher Separation
Im besonderen Volksschulangebot (bVSA) können die Schulen mit sehr komplexen und herausfordernden Situationen konfrontiert sein. Solche Krisenmomente können für alle Beteiligten zu sehr grossen Belastungen führen. Deshalb wurde im bVSA die Möglichkeit geschaffen, eine Schülerin oder einen Schüler kurzfristig in einem anderen schulischen Umfeld zu unterrichten. Die Institution bleibt während dieser ganzen Zeit für die Schülerin oder den Schüler verantwortlich. Die neue Regelung tritt ab 1.8.2024 in Kraft.
Weitere Informationen zum Verfahren und den Massnahmen sind im Merkblatt sowie in den FAQ`s festgehalten.